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Der Arbeitgeber hat den privaten Nutzungswert bei Überlassung eines Betriebs-Pkws mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Bei Nutzung auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind je Kalendermonat und Entfernungskilometer 0,03 % vom Listenpreis dem Arbeitslohn zuzurechnen. Die Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises ist möglich - BMF, Schreiben v. 4. 4. 2018 - S 2334BStBl 2018 I S. 592; Rn. 10. Bei Nutzung für Familienheimfahrten sind je Entfernungskilometer 0,002 % des Listenpreises anzusetzen. (EStG § 8 Abs. 2) Stand: 01.04.2021
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