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Online-Nachricht - Donnerstag, 14.07.2022

Umsatzsteuer | Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL (BFH)

Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) im Rahmen seiner Tätigkeit als Präventions- und Persönlichkeitstrainer im Streitjahr (2010) steuerfreie Umsätze ausgeführt hat (Vorinstanz: , s. hierzu Steuern mobil 10/2020).

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

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