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BFH Urteil v. - V 42/58 U BStBl 1959 III S. 379

Gesetze: UStG § 1 Ziff. 1UStG § 5 Abs. 1 und 2UStDB 1951 § 10

Leitsatz

Bei Überlassung des firmeneigenen Personenkraftwagens einer Personalgesellschaft an einen Gesellschafter zur privaten Benutzung liegt, soweit der auf privaten Fahrten verbrauchte Kraftstoff (Benzin und Öl) den Gewinn der Gesellschaft geschmälert hat, ein steuerpflichtiger Umsatz vor.

Dagegen gehören die festen Kosten der betrieblichen Fahrzeughaltung (z.B. Steuer und Versicherung) bei gelegentlicher privater Benutzung des Kraftwagens regelmäßig nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 379
RAAAA-89831

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BFH, Urteil v. 23.07.1959 - V 42/58 U

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