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BFH Urteil v. - IV 486/55 U BStBl 1956 III S. 292

Gesetze: EStG § 3 Ziff. 9

Leitsatz

Hat das Dienstverhältnis eines auf Zeit berufenen Wahlbeamten durch den Ablauf der Zeit, für die er gewählt war, sein Ende gefunden, sind dem Beamten gewährte Übergangsgelder nicht steuerbefreit, da die für die Steuerbefreiung geforderte Voraussetzung einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis nicht gegeben ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 292
UAAAA-89723

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 02.08.1956 - IV 486/55 U

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