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RFH Urteil v. - V A 339/34

Gesetze: UStG 1932 (1934) § 1 Ziff. 1UStG 1932 § 8 Abs. 1UStG 1934 § 5 Abs. 1

Leitsatz

Stellt ein Gewerbetreibender in öffentlichen Gaststätten Warenautomaten auf, deren laufende Füllung er selbst für eigene Rechnung und Gefahr besorgt, so ist er als Verkäufer der Waren an die Verbraucher mit dem durch die Automaten erzielten Erlös umsatzsteuerpflichtig einschließlich des den Gaststätteninhabern zufließenden Erlösanteils. - § 1 Ziff. 1 UStG 1932 (1934), § 8 Abs. 1 UStG 1932, § 5 Abs. 1 UStG 1934. -

Tatbestand

Fundstelle(n):
RStBl 1935 S. 310
QAAAA-89600

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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RFH, Urteil v. 12.11.1934 - V A 339/34 -nv-

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