BFH Urteil v. - IX R 62/99 BStBl 2002 II S. 296

Zur Frage, ob die Besteuerung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für das Kalenderjahr 1997 geltenden Fassung verfassungsgemäß ist, wird das BMF zum Beitritt aufgefordert

Leitsatz

Das BMF wird zum Beitritt in dem Revisionsverfahren aufgefordert, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften von Spekulationsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für das Kalenderjahr 1997 geltenden Fassung streitig ist.

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b

Instanzenzug: Schleswig-Holsteinisches FG (EFG 2000, 178)

Tatbestand

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erklärte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 1997 (Streitjahr) u. a. sonstige Einkünfte aus Spekulationsgeschäften i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für das Streitjahr geltenden Fassung (EStG a. F.). Den erklärten Spekulationsgewinn berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte erklärungsgemäß im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr.

Die hiergegen erhobene Sprungklage, mit der der Kläger die Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F. geltend machte, hatte keinen Erfolg. Mit der Revision rügt der Kläger u. a. die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Gründe

II.

In dem anhängigen Revisionsverfahren ist zu prüfen, ob im Streitjahr ein vom Kläger herausgestelltes strukturelles Erhebungsdefizit bei der Erfassung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F. vorlag, und - gegebenenfalls - ob eine hierdurch bewirkte Besteuerungsungleichheit zu Lasten der Steuerehrlichen und Verfassungswidrigkeit der materiellen Norm führt.

Der erkennende Senat hält es für angezeigt, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung zum Beitritt aufzufordern. Im Falle eines Beitritts wäre es nach Auffassung des Senats sachdienlich, wenn das BMF zu nachfolgenden Fragen Stellung nimmt:

1. Welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten standen den Finanzämtern im Streitjahr zur Verfügung, um vorgelegte Einkommensteuererklärungen auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich der von den Steuerpflichtigen erklärten Spekulationsgewinne zu überprüfen? Welche Möglichkeiten bestanden darüber hinaus, um nicht erklärte Spekulationsgewinne zu ermitteln?

2. Welche rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse standen gegebenenfalls einer vollständigen Erfassung und Verifizierung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EStG a. F im Streitjahr entgegen?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 296
BB 2002 S. 923 Nr. 18
BFH/NV 2002 S. 864 Nr. 6
BFHE S. 562 Nr. 197
BStBl II 2002 S. 296 Nr. 9
DB 2002 S. 922 Nr. 18
DStRE 2002 S. 686 Nr. 11
FR 2002 S. 628 Nr. 11
INF 2002 S. 382 Nr. 12
KÖSDI 2002 S. 13262 Nr. 5
PAAAA-89191