Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 18.03.2003 3 AZR 221/02, NWB 49/2003 S. 370

Betriebliche Altersversorgung | Besitzstandswahrung bei ablösender Neuregelung eines Versorgungswerks

Hat ein Arbeitgeber im Zuge einer ablösenden Neuregelung des bei ihm bestehenden Versorgungswerks einen bestimmten bis zur Ablösung erdienten Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert, kann dieser nach einem späteren Ausscheiden des begünstigten Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (Bestätigung von ). Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bei einer endgehaltsbezogenen Versorgungszusage nicht nur den bis zum Ablösungsstichtag erdienten, nach § 2 Abs. 1, 5 BetrAVG errechneten Besitzstand, sondern darüber hinaus auch die weitere Entwicklung dieses Besitzstandes entsprechend der individuellen Gehaltsentwicklung garantiert hat ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen