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PiR Nr. 6 vom Seite 159

Globale Mindestbesteuerung – auch die IFRS verlieren ihre Unschuld und werden maßgeblich für die Steuerberechnung

Mögliche Implikationen des Entwurfs der EU-RL (2021) 823

Prof. Dr. Stefan Müller und Patrick Saile

Das Maßgeblichkeitsprinzip behindert eine tatsachengerechte Darstellung der Rechnungslegung erheblich, da statt der geforderten neutralen Einstellung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses steuerliche Konsequenzen stets mitbedacht werden. Der Konzernabschluss nach den IFRS wurde stets nur als Informationsinstrument ausgestaltet und, abgesehen von einer geringen Relevanz im Rahmen der Zinsschranke, ausschließlich als solches verwendet. Mit der von OECD/G20 erarbeiteten Globalen Mindestbesteuerung wird dies nun auf dem Altar der faulen Kompromisse geopfert. Die Europäische Kommission will die OECD-Regelungen in einer Richtlinie umsetzen. Die Staaten konnten sich nicht auf eine einheitliche Besteuerungsgrundlage auf steuerrechtlicher Ebene einigen. Daher werden zur Berechnung der Steuerquote die (aufwändig bereinigten) Handelsbilanz II-Ergebnisse im Nenner festgeschrieben. Als Zähler soll, der (um bestimmte latente Steuern bereinigte) Steueraufwand dienen. Im vorliegenden Beitrag werden die daraus resultierenden Konsequenzen – die Entfaltung der Maßgeblichkeit des (IFRS-) Konzernabschlusses für steuerliche Zwecke – und weitere zentralen Problembereiche...

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