Online-Nachricht - Mittwoch, 06.04.2022

Grundsteuerreform | Bekanntmachung der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (BMF)

Die Finanzministerien der Länder, in denen das sog. Bundesmodell Anwendung findet (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), haben die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt öffentlich bekannt gemacht (BStBl. I 2022 S. 205).

Die elektronischen Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab dem über „Mein Elster“ bereitgestellt.

Zur Abgabe der Feststellungserklärung sind folgende Personen verpflichtet:

  • Eigentümer eines Grundstücks in den o.g. Ländern.

  • Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in den o.g. Ländern.

  • Bei Grundstücken in den o.g. Ländern, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbbauverpflichtete).

  • Bei Grundstücken in den o.g. Ländern mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes.

Maßgebend für die persönliche Erklärungspflicht sind die Verhältnisse am .

Quelle: BStBl 2022 I S. 205 f. (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAI-59074