Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Erfurt - InvZ 1260 A

§ 6 InvZulG Bezeichnung der Wirtschaftsgüter

Nach § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG sind im Antrag auf InvZ die WG, für die eine InvZ beantragt wird, innerhalb der Antragsfrist so genau zu bezeichnen, daß ihre Feststellung bei einer Nachprüfung möglich ist. Dies gilt auch, wenn gem. § 4 S. 2 InvZulG eine InvZ auf Anzahlungen bzw. Teilherstellungskosten beantragt wird (, BStBl II, 450).

Welche Anforderungen an die genaue Bezeichnung der WG im Antrag konkret zu stellen sind, kann nur anhand der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles entschieden werden (, BFH-NV 1995, 928). Die Angaben müssen jedoch so konkret sein, daß sie beispielsweise bei einer Außenprüfung einem bestimmten WG zugeordnet werden können.

Eine Zusammenfassung von mehreren unterschiedlichen WG in einer Antragsposition genügt diesen Anforderungen nicht, wie sich aus den nachfolgenden Entscheidungen ergibt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
FG des Saarl.
v. 1 K 54/86, EFG 1988, 37,
Betriebs- und Gaststättenausstattung
Thüringer FG
v. - II 82/94,
Gaststätteneinrichtung
Thüringer FG
v. - I 93/95,
I 135/95, EFG 1996, 337,
D-sez. 24/96 S. 4
Ladeneinrichtung.

Dieser Mangel wird auch nicht durch eine dem Antrag beigefügte Rechnung geheilt, in der lediglich eine unvollständige...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OFD Erfurt v. 05.08.1996 - InvZ 1260 A

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen