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NWB Nr. 4 vom Seite 281 Fach 17a Seite 1367

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 1. und 2. Vierteljahr 1992 zum Bilanzsteuerrecht

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Aktivierung

1. Umfang der Anschaffungskosten beim Erwerb eines Erbbaurechts

(BStBl 1992 II S. 70; LX100737) betr. §§ 4 bis 6 EStG.

Hinweise: Kohler, KFR F. 3 EStG § 4, 3/92, S. 41; Mathiak, DStR 1992 S. 449.

Der Stpfl., ein Einzelgewerbetreibender mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG, erwarb in 1975 ein Erbbaurecht, durch das ihm 1975 Nebenkosten (GrESt, Maklerprovision, Notar- u. Gerichtskosten) in Höhe von 474 150 DM entstanden. Diese zunächst am aktivierten Nebenkosten wollte der Stpfl. bei seiner ESt-Veranlagung 1976 (nachträglich) als sofort abz. BA behandeln, weil er in dem (BStBl II S. 617) insoweit eine neue Rechtsgrundlage sah, die dazu zwinge, den Bilanzansatz zu berichtigen. Das FA lehnte ab. Das FG Nürnberg wies die Klage des Stpfl. ab. Seine Revision beim BFH in diesem Punkte hatte keinen Erfolg.

Zu Recht habe das FG die Nebenkosten der Erbbaurechtsbestellung aktiviert und ein WG ”Erbbaurecht” ausgewiesen. Dies entspricht den Grundsätzen des Handelsrechts, wonach das Erbbaurecht grds. zum Anlagevermögen gehört (§§ 240, 246, 266 Abs. 2 Buchst. A II Nr. 1 HGB).

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