Thomas Grädler, Norbert Ullrich

Wirtschaftsrecht für Betriebswirte

9. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-482-60993-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53259-7

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Wirtschaftsrecht für Betriebswirte (9. Auflage)

8. Gesellschaftsrecht

Lernziele:

Nach der Lektüre dieses Kapitels verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Sie kennen u. a. den Unterschied zwischen einer OHG, einer KG und einer GmbH.

  • Sie kennen den Unterschied zwischen Geschäftsführung und Vertretung.

  • Sie wissen, bei welcher Gesellschaftsform die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften und bei welcher nicht.

8.1 Grundlagen des Gesellschaftsrechts

8.1.1 Einführung

Eine Gesellschaft im weiteren Sinne ist eine Personenvereinigung zur gemeinsamen Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, die durch privates Rechtsgeschäft begründet ist.

Eine solch allgemeine Definition findet sich aber nicht im Gesetz. Anders als das Bürgerliche Recht und das Handelsrecht ist das Gesellschaftsrecht in Deutschland nicht in einem zentralen Gesetz normiert. Der Gesetzgeber hat vielmehr die einzelnen Gesellschaftsformen jeweils für sich geregelt, teilweise im BGB und im HGB, teilweise in besonderen Gesetzen.

Das deutsche Recht bietet folgende Gesellschaftsformen an:

  • BGB-Gesellschaft (= Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR), §§ 705-740 BGB,

  • Verein, §§ 21-79a BGB,

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG), §§ 105-160 HGB,

  • Kommanditgesellschaft (KG), §§ 161-177a HGB,

  • Stille Gesellschaft, §§ 230-236 HGB,

  • Reederei, §§ 489-509 ...

Wirtschaftsrecht für Betriebswirte

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