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NWB Nr. 45 vom Seite 3507 Fach 3a Seite 1443

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 1. Vierteljahr 1991 zur Einkommensteuer

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Einkünfte § 2 EStG

1. Erzielung von Einkünften beim Nießbrauch an stiller Beteiligung

(BStBl 1991 II S. 38; LX96725) betr. §§ 2, 20, 44c EStG.

Hinweise: Anm. in HFR 1991 S. 149; o. V., DStR 1991 S. 75; Scholtz, KFR F. 3 EStG § 20, 1/91, S. 67.

Ein unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallender Verein beantragte die Erstattung von KESt für Erträge, die ihm als Nießbraucher einer typischen stillen Gesellschaftsbeteiligung zugeflossen waren, und die von der GmbH, an der die stille Beteiligung bestand, abgeführt worden war. Das für die Erstattung zuständige Bundesamt für Finanzen lehnte die Erstattung ab, ebenso das FG Köln und letztlich auch der BFH, nachdem der Verein Rev. eingelegt hatte.

Von allgemeiner Bedeutung ist die grundsätzliche Aussage des BFH, daß bei einem unentgeltlich eingeräumten Nießbrauch an Kapitalvermögen, also auch bei einem Nießbrauch an einer typischen stillen Beteiligung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, der Nießbrauchgeber derjenige ist, dem die Kapitalerträge zufließen und der sie demgemäß auch zu versteuern hat.

Im Streitfall bedeutete dies, daß Gläubiger der Erträge aus der stillen Beteiligung an der GmbH nicht der Verein, sondern der stille Gesellschafter unmittelbar ist und bei ihm Eink...

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