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NWB Nr. 51 vom Fach 3a Seite 1335

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 2. Vierteljahr 1989 zur Einkommensteuer

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Betriebsausgaben § 4 EStG

1. Anerkennung von wechselseitigen Ehegatten-Arbeitsverträgen

(BStBl 1989 II S. 354; LX86583) betr. § 4 Abs. 4 EStG.

Die Eheleute hatten im Streitfall gegenseitige Arbeitsverträge geschlossen. Der Ehemann, ein Schneidermeister (Damen- und Herrenschneiderei) mit Einzelhandel (Damenoberbekleidung), unterhielt einen Betrieb in A, in dem seine Ehefrau als Teilzeitbeschäftigte für die Bereiche Buchhaltung, Dekoration und Verkauf tätig war. Die Ehefrau hat die Meisterschule für Modegraphik besucht und ist Inhaberin einer Boutique für Damenmoden, ebenfalls in A, an der der Ehemann - ebenfalls als Teilzeitbeschäftigter - mit einer etwas geringeren Arbeitszeit, aber mit einem Lohn in gleicher Höhe angestellt war. LSt und Sozialversicherungsbeiträge wurden abgeführt. Die Löhne minderten jeweils die entsprechenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und damit auch die GewSt). FA und FG erkannten beide Arbeitsverträge nicht an. Auch der BFH behandelte die Lohnzahlungen als gewerblichen Gewinn.

Der X. Senat sagt ausdrücklich, daß gegenseitigen Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten nicht generell die steuerre...

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