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NWB Nr. 33 vom Seite 3029

Ergänzungsbilanzen bei atypischer Unterbeteiligung am Gesellschaftsanteil bei doppelstöckiger Personengesellschaft

Verfasser: Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. Karlheinz Autenrieth, Stuttgart

Der BFH hat in einem früheren Urteil v. (BStBl 1975 II S. 853, 855) die Frage, wo die Ergänzungsbilanz bei einer atypischen Unterbeteiligung am Anteil einer PersGes zu bilden ist, nämlich bei der PersGes selbst oder bei der Unterbeteiligungsgesellschaft, offen gelassen. In der Literatur ist die Frage nicht abschließend geklärt. Einerseits wird die Ansicht vertreten, die Ergänzungsbilanz sei zunächst bei der Muttergesellschaft zu bilden (Schmidt, EStG, 19. Aufl. 2000, § 15 Rz. 471). Überwiegend wird gefordert, die Ergänzungsbilanz sei auch bei der TochterPersGes anzusetzen (Seibold, DStR 1998 S. 438, 439), während eine Ergänzungsbilanz allein bei der Muttergesellschaft nur vereinzelt vertreten wurde (früher Ley, KÖSDI 1992 S. 9152, 9157, aufgegeben in KÖSDI 1996 S. 10923; Prinz/Thiel, FR 1992 S. 192). Die Bildung der Ergänzungsbilanz bei der Mutter-PersGes und/oder Tochter-PersGes hat vor allem Auswirkungen auf die GewSt.

Aus Gründen der Geheimhaltung wird bei atypischen Unterbeteiligungen von einem besonderen Gewinnfeststellungsverfahren für die Innengesellschaft ausgegangen ( BStBl 1995 II S. 531; AEAO Nr. 4 zu § 179). Müsste man bei einer atypischen Unterbeteiligung am Anteil ...

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