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NWB Nr. 33 vom Seite 2995

Rücklage für Ersatzbeschaffung

Verfasser: Steuerberater Axel Höhmann, Solingen

”1. Eine in zulässiger Weise gebildete Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch fortgeführt werden, wenn der Stpfl. von der Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zur Einnahmenüberschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG übergeht” und

”2. Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung ist erfolgswirksam aufzulösen, wenn das aus dem BV ausgeschiedene oder beschädigte WG nicht durch ein wirtschaftlich gleichartiges und ebenso genutztes WG ersetzt wird. Das Erfordernis der Funktionsähnlichkeit ist nicht erfüllt, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Wirtschaftsgebäude durch eine Mehrzweckhalle ersetzt und nach Fertigstellung mehrere Jahre an einen Gewerbebetrieb vermietet wird”, lauten die beiden Leitsätze des .

Der Kläger und Revisionskläger ist Landwirt. Er ermittelte seinen Gewinn aus seinem luf Betrieb vor dem durch BV-Vergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG und seit dem als Verpächter durch Einnahmenüberschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Nachdem das einheitliche Wohn- und Wirtschaftsgebäude durch Brand zerstört wurde und die Versicherung eine Entschädigung von 657 306 DM zahlte, stellte der zu diesem Zeitpunkt noch buchführende Kläger die aufgedeckten stillen Reserven in Höhe von 180 000 D...

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