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StuB Nr. 2 vom Seite 52

Gesellschafter-Pensionszusagen im Lichte des KöMoG

Auswirkungen der Rückoption nach § 1a Abs. 4 KStG auf bestehende Gesellschafter-Pensionszusagen

WP/StB René Feldgen

Der Beitrag setzt sich mit den handels- sowie steuerrechtlichen Auswirkungen der Ausübung der Rückoption zur Besteuerung nach Personengesellschaftsgrundsätzen nach § 1a Abs. 4 KStG bei bestehenden Gesellschafter-Pensionszusagen auseinander. Der Beitrag knüpft inhaltlich an den in dieser Zeitschrift erschienenen Beitrag zu den Auswirkungen auf bestehende Gesellschafter-Pensionszusagen im Rahmen der Ausübung der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG an.

Feldgen, Gesellschafter-Pensionszusagen im Lichte des KöMoG – Auswirkungen auf bestehende Gesellschafter-Pensionszusagen im Rahmen der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG, StuB 1/2022 S. 21, NWB LAAAH-97416

Kernfragen
  • Sind bestehende Gesellschafter-Pensionszusagen in der Steuerbilanz der übernehmenden Gesellschaft weiter auszuweisen?

  • Wie sind Zuführungen zu bestehenden Versorgungszusagen nach der fiktiven Rückumwandlung steuerbilanziell zu behandeln?

  • Zu welchen ertragsteuerlichen Konsequenzen führt der (spätere) Bezug von Versorgungsleistungen?

I. Einleitung

[i]Ott, Das Anwendungsschreiben des BMF zum Optionsmodell nach dem KöMoG, StuB 23-24/2021 S. 913, NWB HAAAH-95537 Feldgen, Übertragung von Pensionsverpflichtungen im Rahmen von Umwandlungen nach UmwStG, StuB 22/2015 S. 864, NWB BAAAF-08385 Mössner/Oellerich/Valta, KStG, § 1a, NWB CAAAH-79985 Mit dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom eingeführten Optionsmodell soll Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt werden, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen zu können wie Kapitalgesellschaften. Der vermeintlich einfache Weg in die Körperschaftsbesteuerung einer Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft führt über den verschlungenen Pfad des Umwandlungssteuerrechts. Dabei ist eine Vielzahl von steuerlichen Stolpersteinen zu überwinden. Wie in einem Vorgängerbeitrag gezeigt werden konnte, stellen Gesellschafter-Pensionszusagen durchaus gewichtige „Bröckchen“ neben dem Brocken „funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen“ auf dem Weg in die Körperschaftsbesteuerung dar. Der vorliegende Beitrag knüpft inhaltlich an den Vorgängerbeitrag an und setzt sich mit den handels- und steuerlichen Auswirkungen der Rückoption zur Besteuerung nach Personengesellschaftsgrundsätzen in Bezug auf Gesellschafter-Pensionszusagen auseinander.

II. Rückoption zur Besteuerung nach Personengesellschaftsgrundsätzen

1. Möglichkeiten der Rückoption

Nach § 1a Abs. 4 KStG wird zwischen der antragsgebundenen Rückoption (§ 1a Abs. 4 Satz 1 KStG ) sowie der Rückoption bei Entfall der Anwendungsvoraussetzungen (§ 1a Abs. 4 Satz 4 bis 7 KStG ) unterschieden. Letztere kann wiederum in die sog. Rückoption bei Entfall der Voraussetzungen (§ 1a Abs. 4 Satz 4 KStG), die Rückoption bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (§ 1a Abs. 4 Satz 5 KStG ) sowie die Rückoption bei zivilrechtlicher Umwandlung der optierenden Gesellschaft in eine Körperschaft (§ 1a Abs. 4 Satz 7 KStG) untergliedert werden. S. 53

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