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NWB Nr. 20 vom Seite 1477

Aktuelles

Rentenerhöhung zum

Die Renten steigen zum in den alten Bundesländern um 1,04 v. H. und in den neuen Bundesländern um 1,19 v. H. Das hat das Bundeskabinett am beschlossen. Die Renten steigen somit entsprechend der Lohnentwicklung des Vorjahres. Erstmals in diesem Jahr werden die Aufwendungen der jüngeren Generation für die zusätzliche Altersvorsorge bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Das ist der solidarische Beitrag der älteren Generation, der mit der Rentenreform des Jahres 2001 beschlossen wurde, um die Rentenversicherung zu stabilisieren.

In den alten Bundesländern steigt die Standardrente, der 45 Versicherungsjahre und Durchschnittsverdienst zugrunde liegen, von derzeit rd. 1 164 € auf rd. 1 176 €. Die monatlich verfügbare Standardrente, bei der der Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abzuziehen ist, wird rd. 1 082 € betragen. In den neuen Ländern steigt die Standardrente von derzeit rd. 1 022 € auf rd. 1 034 €. Die monatlich verfügbare Standardrente wird rd. 951 € betragen.

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