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NWB Nr. 51 vom Seite 4285

NWB AKTUELLES 51/2001

Betrieblicher Schuldzinsenabzug - Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2001 -

von StB Jürgen Hegemann und StB Torsten Querbach, Mannheim

Im Rahmen des am verabschiedeten Steueränderungsgesetzes 2001 (StÄndG 2001; s. NWB Aktuelles 50/2001) sind drei Änderungen hinsichtlich des betrieblichen Schuldzinsenabzugs (§ 4 Abs. 4a EStG) verabschiedet worden:

  • Streichung

  • die sog. Quartalskorrektur wird aufgehoben (Streichung des Satzes 3 in § 4 Abs. 4a EStG a. F.);

  • Klarstellung

  • Über- und Unterentnahmen der Wirtschaftsjahre vor dem bleiben unberücksichtigt (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG n. F.);

  • Neuerung

  • bei der Ermittlung der Überentnahme ist vom Gewinn ohne Berücksichtigung der nicht abziehbaren Schuldzinsen auszugehen (§ 4 Abs. 4a Satz 3 zweiter Halbsatz EStG n. F.);

  • bei vor dem eröffneten Betrieben sind im Falle der Betriebsaufgabe bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen die Buchwerte nicht als Entnahme für das betriebliche Schuldzinsenabzugsverbot zu werten (§ 52 Abs. 11 Satz 3 erster Halbsatz EStG n. F.);

  • bei vor dem eröffneten Betrieben ist bei einer Betriebsveräußerung nur der Veräußerungsgewinn als Entnahme anzusetzen (§ 52 Abs. 11 Satz 3 zweiter Halbsatz EStG n. F.).

I. Quartalskorrektur

Durch das StÄndG 2001 wird die sog. Quartalskorrektur ”rückwirkend” aufgehoben (Streichung § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG a. F.). Diese Quart...

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