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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 12-14 | Häusliches Arbeitszimmer: Drei erfreuliche FG-Urteile zu Gunsten der Steuerzahler

Wir informieren Sie über drei erfreuliche FG-Urteile, die zu Gunsten der Steuerzahler ergangen sind. Das FG Sachsen hat bei einer Erzieherin die Kosten bis 1.250 € anerkannt, weil in der Kita kein Büroarbeitsplatz zur Verfügung stand. Das FG München hat bei der Vermietung einzelner Räume in der Wohnung des beherrschenden Gesellschafters an die Gesellschaft eine vGA verneint. Und das FG München hat bei einer Pliates-Trainerin die Kosten für einen Trainingsraum in voller Höhe anerkannt.

Rund um das häusliche Arbeitszimmer möchten wir Sie auf mehrere lohnenswerte Finanzgerichtsentscheidungen kurz hinweisen. So hat das Sächsische FG bei einer angestellten Erzieherin die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten anerkannt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Erzieherin kann die anteiligen Raumkosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.250 € abziehen, weil ihr für bestimmte Tätigkeiten in der Kindertagesstätte kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Entscheidend war für die Finanzrichter aus Leipzig: Die Erzieherin hatte in der Kita keinen büromäßig ausgestatteten Arbeitsplatz, an dem sie beispielsweise die Schuleignungsprofile für die von...

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