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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 10 | Freiberufliche Einkünfte: Discjockey ist bei eigenschöpferischen Leistungen künstlerisch tätig

Ein Discjockey, der bei Hochzeiten und anderen Veranstaltungen überwiegend Musikstücke anderer Urheber zu Gehör bringt, kann laut FG Düsseldorf dennoch künstlerisch und damit freiberuflich tätig sein. Nämlich dann, wenn er eine eigenschöpferische Leistung erbringt, indem er Plattenteller, Mischpult, CD-Player und Computer quasi als Instrumente nutzt, um durch das Mischen und Bearbeiten von Musikstücken sowie das Hinzufügen von Tönen und Geräuschen neue Musik zu kreieren.

Um die Abgrenzung zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit geht es auch bei dem nächsten Urteil.

Das FG Düsseldorf hat rechtskräftig entschieden: Ein selbständiger Discjockey, der bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und Firmenveranstaltungen überwiegend Musikstücke anderer Urheber zu Gehör bringt, kann dennoch künstlerisch und damit freiberuflich tätig sein. Nämlich dann, wenn er eine eigenschöpferische Leistung erbringt, indem er Plattenteller, Mischpult, CD-Player und Computer quasi als Instrumente nutzt. Und durch das Mischen und Bearbeiten sowie das Hinzufügen von Tönen und Geräuschen den Musikstücken einen neuen Charakter verleiht. – So die etwas sperrige...

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