Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

13. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68373-2

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Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 316a Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (September 2021)

1Der durch das FISG neu eingefügte § 316a stellt in Satz 1 für die Abschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, zweierlei klar:

  • Grundsätzlich gelten auch hier die Regelungen der §§ 317 ff. HGB,

  • dies jedoch nicht, soweit die EU-APrVO abweichende Vorschriften enthält.

Diese Vorgabe war inhaltlich entsprechend bisher im durch das FISG entfallenden § 317 Abs. 3a HGB enthalten.

2Satz 2 ist Definitionsnorm und hält fest, dass Unternehmen öffentlichen Interesses

  • neben kapitalmarktorientierten Unternehmen (§ 264d) auch

  • CRR-Kreditinstitute (mit bestimmten Rückausnahmen) und

  • Versicherungsunternehmen i. S. des Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674/EWG

sind.

Die Qualifikation als ein Unternehmen öffentlichen Interesses ist für jedes Unternehmen im Konzern einzeln vorzunehmen. Ist beispielsweise TU ein CRR-Kreditinstitut, die Mutter jedoch weder Kreditinstitut noch Versicherung noch kapitalmarktorientiert, greifen bei der Prüfung des Mutterunternehmens die besonderen Vorschriften nicht (vgl. → § 318 Rz. 21a).

Die Kapitalmarktorientierung endet mit Delisting oder – Übergang zu Freiverkehr – mit Downlisting. Tritt die Beendigung im Aufstellungsz...

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