Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

6. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01002-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59386-4

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (6. Auflage)

Türkei

Allgemeines

Die Mehrwertsteuer (MWSt) wurde 1985 in der Türkei eingeführt. Die türkische MWSt hat sich vor dem Hintergrund der Bemühungen um einen EU-Beitritt zunehmend an die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie der EU (MWStSysRL) angeglichen. Auch wenn die Grundprinzipien gleich sind, müssen insbesondere nicht in der Türkei ansässige Unternehmen spezielle Detailregelungen beachten.

Die türkische MWSt wird KDV (Katma Deger Vergisi) abgekürzt.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht grundsätzlich der Definition der MWStSysRL der EU. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist nicht möglich. Jedes Unternehmen eines Konzerns o. ä. muss sich deswegen jeweils selber steuerlich erfassen lassen.

Lieferung/sonstige Leistung

Der türkischen MWSt unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die auf dem Gebiet der Türkei ausgeführt werden oder in die Türkei importiert w erden.

Warenlieferungen gelten in der Türkei als ausgeführt, wenn sich die Waren im Zeitpunkt des Verkaufs im Gebiet der Türkei befinden und nicht befördert oder versandt werden oder, wenn die Waren von der Türkei aus befördert oder versandt werden. Eine Lieferung setzt die Verschaffung der Verfügungsmacht an e...

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

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