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Auswirkungen des MoPeG und des KöMoG auf die Bilanzierung von Personenhandelsgesellschaften
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom hat der deutsche Gesetzgeber eine umfassende Überarbeitung der tradierten Vorschriften zum Personengesellschaftsrecht vorgenommen. Durch die Änderungen soll u. a. das geschriebene Gesetz an die Fortentwicklung der Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte angepasst werden (vgl. zu einem Überblick Schumm, StuB 2021 S. 643, NWB MAAAH-86018; zu Änderungen der ertragsteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften durch das MoPeG vgl. Hubert/Stokes, StuB 2021 S. 637, NWB JAAAH-86301). Der überwiegende Teil des Gesetzes betrifft zwar den Bereich der Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Gleichwohl hat der Gesetzgeber auch punktuelle Änderungen bei den Personenhandelsgesellschaften vorgenommen, welche Rückwirkungen auf die Jahresabschlüsse dieser Gesellschaften auslösen können. Flankierend dazu wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften eine Option zur Körperschaftsbesteuerung geschaffen (vgl. dazu Adrian/Fey, StuB 2021 S. 557, NWB DAAAH-83079; Ott, StuB 2021 S. 597, NWB ZAAAH-85970). Ein Wechsel des Steuerregimes bringt gleichsam Konsequenzen für die Bilanzierung der lau...