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StuB Nr. 15 vom Seite 613

Reform des Enforcement durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz

Wie wird es mit der Bilanzkontrolle in Deutschland weitergehen?

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

Der Fall Wirecard offenbarte die Grenzen der bislang zweistufig angelegten Bilanzkontrolle in Deutschland und stieß Überlegungen zu ihrer Reform an. Im Verfahren für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wurden Neuerungen dazu normiert. Das Gesetz wurde am bekannt gemacht und ist grds. am in Kraft getreten. Auch aufgrund seiner öffentlichen Anhörung von Sachverständigen sowie nach den Erkenntnissen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Fall Wirecard plädierte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags in seinen Beschlussempfehlungen dafür, die Bilanzkontrolle in Deutschland auf ein einstufiges Verfahren umzustellen. Damit war dann insgesamt klar, wie es mit der Bilanzkontrolle in Deutschland künftig weitergehen wird. Das einstufige Bilanzkontrollverfahren ist im weiteren Verlauf ohne weitere Diskussion in das FISG eingegangen und wird aufgrund dessen in Deutschland Standard. Aus diesem Anlass stellt der Beitrag die Regelungen zum neuen deutschen Bilanzkontrollverfahren einschließlich Übergang vom bisherigen, alten Bilanzkontrollverfahren im Überblick vor.

Velte, Regulierung der Corporate Governance nach dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG), StuB 11/2021 S. 450, NWB LAAAH-80065

Kernfragen
  • Was sind die Anlässe, Motive und Ziele der Reform der Bilanzkontrolle nach dem FISG?

  • Wie ist die Reform der Bilanzkontrolle in Deutschland nach dem FISG generell und im Einzelnen ausgestaltet?

  • Welche flankierenden Maßnahmen, Übergangsregelungen und zeitlichen Anwendungsvorgaben gibt es im Zusammenhang mit der reformierten Bilanzkontrolle in Deutschland?

I. Aktualität und Bedeutung des Themas

[i]Philipps, Reformpläne für das Enforcement nach dem FISG-RegE, StuB 8/2021 S. 331, NWB BAAAH-75895 Velte/Graewe, Reform der Corporate Governance nach dem Wirecard-Skandal, Herne 2021, NWB CAAAH-79168 Im September 2018 wurde die Wirecard AG in den DAX 30 aufgenommen, dem Leitindex für die 30 nach ihrer Marktkapitalisierung größten börsennotierten deutschen Unternehmen. Die Wirecard AG galt als das deutsche Fintech-Unternehmen. Aber bereits weniger als zwei Jahre später, im Juni 2020 musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Seitdem zeigte sich, die Wirecard AG hatte dem Kapitalmarkt mit einem lange geplanten und groß angelegten Betrug eine phantastische Wachstumsstory vorgegaukelt. Gemessen an der Differenz zwischen historischem Höchst- und Tiefstkurs der Wirecard-Aktie erlebten die Aktionäre des Unternehmens seit Oktober 2018 einen Vermögensverlust von rund 24 Mrd. €. Wieder einmal erschütterte ein Betrugsfall das Vertrauen der Anleger am Kapitalmarkt.

In seinem Fahrwasser geriet auch die Bilanzkontrolle im bisherigen Verfahren auf Stufe 1 durch die DPR in die Diskussion. Kritiker warfen der DPR hier ein „Versagen“ vor. Das verneinte die DPR jedoch u. a. mit Verweis auf die Grenzen des bisherigen Bilanzkontrollverfahrens und gab ergänzend Hinweise zur Reform dieses Verfahrens, wenn darin auch die Aufdeckung von Bilanzdelikten eingeschlossen werden soll. S. 614

Ein erster Reformschritt zum Bilanzkontrollverfahren wurde Ende Oktober 2020 im Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität formuliert (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, im Folgenden: FISG) vorgelegt. Bereits Mitte Dezember 2020 wurde als nächster Schritt dazu der weiter entwickelte Regierungsentwurf des Gesetzes zunächst auf der Internetseite des BMF veröffentlicht. Seit dem schritt der Vorgangsablauf zügig weiter: Anfang Januar 2021 wurde dieser Gesetzentwurf an den Bundesrat übersandt und dort Mitte Februar 2021 im 1. Durchgang beraten. Seit dem ist der Gesetzentwurf als Bundestags-Drucksache einschließlich Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung verfügbar.

Anfang März 2021 wurde über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag beraten (1. Beratung) und am fand zum Gesetzentwurf die öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags statt. Rund zwei Monate später, am gab der Finanzausschuss seine Beschlussempfehlungen zum FISG ab. Anschließend ging es wieder schnell. Am debattierte der Deutsche Bundestag über das FISG (2. und 3. Beratung), am wurde das FISG im Bundesrat beschlossen, am vom Bundespräsidenten ratifiziert und am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Regelungen treten grds. am in Kraft.

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