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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 19 | Umsatzsteuer: Keine steuerfreien Theaterumsätze bei einer Dinnershow oder einem Schlemmer-Varieté

Zu den in § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG nicht näher beschriebenen Umsätzen der Theater gehören nur Leistungen, die für den Betrieb eines Theaters typisch sind. Wenn sich ein Leistungsbündel aus künstlerischer Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste in der Gesamtschau eines Durchschnittsverbrauchers als einheitlicher (komplexer) Umsatz darstellt, ist der Tatbestand nicht erfüllt. Eine derartige Leistung unterliegt laut einem aktuellen BFH-Urteil der Regelbesteuerung.

Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer möchten wir Ihnen auch kurz noch vorstellen. Es geht konkret um die Steuerbefreiung von Theaterumsätzen – gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG.

Wie der V. Senat des BFH jetzt entschieden hat, gehören zu den im Gesetz nicht näher beschriebenen Umsätzen der Theater nur die Leistungen, die für den Betrieb eines Theaters typisch sind. Stellt sich ein Leistungsbündel aus künstlerischer Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste in der Gesamtschau eines Durchschnittsverbrauchers als einheitlicher, komplexer Umsatz dar, ist dieser Tatbestand nicht erfüllt.

Eine derartige Leistung – oft als Dinnershow oder Schlemmer-Varieté bezeichnet – unterliegt der Regelbesteuerung. D...

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