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BMF 15.06.2021 IV A 8 - S 1547/19/10001 :002, StuB 13/2021 S. 554

Umsatzsteuer | Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021

Durch Art. I des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom (BGBl 2020 I S. 1385) wurde mit § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG eine Regelung eingeführt, nach der für die nach dem und vor dem erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer anzuwenden ist. Diese Regelung wurde mit Art. 3 des Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) vom (BGBl 2021 I S. 331) über den hinaus befristet bis zum verlängert.S. 555

Nachstehend werden die für das Jahr 2021 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben:

1. Die Pauschbeträge für unentgeltl...

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