Online-Nachricht - Freitag, 11.06.2021

Gesetzgebung | Bundestag stimmt für Reform der Tabaksteuer

Der Bundestag hat am dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (BT-Drucks. 19/28655, 19/29589) in 2./3. Lesung zugestimmt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/30490) zugrunde, die darüber hinaus noch einen letztendlich abgelehnten Antrag der Opposition zum Gegenstand hatte.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollen von 2022 an höher besteuert werden. Die Steuer auf herkömmliche Zigaretten, Zigarren und Zigarillos soll ebenfalls erhöht werden. Der Entwurf (BT-Drucks. 19/28655) sieht vor, nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten künftig der Tabaksteuer zu unterwerfen – bisher gilt für sie die Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer eingeführt, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird.

Für Zigaretten und Feinschnitt ist über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend ab 2022, eine jährliche Tabaksteuererhöhung geplant. Pro Verkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Stück herkömmlicher Zigaretten soll die Steuer im Jahr um durchschnittlich acht Cent steigen. Die bestehende Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos soll in zwei Schritten, 2022 und 2023, um jeweils 0,9 Cent je Stück erhöht werden. Die Reform diene unter anderem der Steuergerechtigkeit, argumentiert die Bundesregierung. Zudem würden Steuermehreinnahmen erzielt, beginnend bei 1,3 Milliarden Mehreinnahmen im Jahr 2022 bis zu 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2026.

Änderungen am Regierungsentwurf

Der Finanzausschuss hatte eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Sie sehen neben einer höheren Besteuerung auch weniger Erhöhungsschritte vor, im Einzelnen unter anderem eine Anpassung der Steuertarife für Zigaretten und Feinschnitt. Je Zigarette ist eine Erhöhung auf 12,28 Cent geplant statt bisher 11,1 Cent. Statt fünf Erhöhungsstufen soll es vier Stufen über einen Zeitraum von fünf Jahren geben.

Zudem wird die Besteuerung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten um nikotinfreie Substanzen erweitert. Die Besteuerungsgrundlage wird von Milligramm Nikotin auf Millimeter der Substanz umgestellt. Außerdem soll eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak eingeführt werden.

Hinweis:

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-80977