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BFH 15.07.2020 I R 33/18, StuB 10/2021 S. 422

Körperschaftsteuer | Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft

Zur Frage der Organschaftsanerkennung bei atypisch stiller Beteiligung des vermeintlichen Organträgers am Handelsgewerbe der vermeintlichen Organgesellschaft (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 8 Abs. 3 Satz 2, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG; § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO).

Praxishinweise

(1) In den Streitjahren (2004 bis 2008) bestand zwischen einer GmbH 1 und einer GmbH 2 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (EAV), wonach sich die Geschäftsführung der GmbH 1 dem Weisungsrecht der GmbH 2 unterwarf und sie sich zur Abführung ihres gesamten, nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Ergebnisses verpflichtete. Zudem beteiligte sich die GmbH 2 am Betrieb der GmbH 1 als stille Gesellschafterin mit einer Kapitaleinlage. Am Gewinn und Verlust sowie am Vermögen der GmbH 1 war die GmbH 2 mit 10 % beteiligt, ebenso an den sti...

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