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Verfahrensrecht | Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, Hemmung der Feststellungsfrist (BFH)
Führt das FA bei einer KG eine Außenprüfung durch, um u.a. zu prüfen, ob es sich bei den bisher festgestellten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung um solche aus Gewerbebetrieb handelt, und ist das nicht der Fall, entfaltet die Prüfungsanordnung (für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffende Feststellungen) gegenüber den Kommanditisten keine den Ablauf der Feststellungsfrist hemmende Wirkung, wenn sie nur der KG (bzw. deren rechtlich identischer Rechtsnachfolgerin) bekannt gegeben und auf § 193 Abs. 1 AO gestützt worden ist (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Kläger waren im Streitjahr 2008 als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG (KG) beteiligt. Einzige Komplementärin ohne Vermögensbe...