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BAG 29.04.2021 8 AZR 276/20, NWB 19/2021 S. 1373

Arbeitsverhältnis | Ersatz von Ermittlungskosten nach Kündigung

Sofern ein konkreter Verdacht einer erheblichen Verfehlung des Arbeitnehmers vorliegt, gehören auch die zur Abwendung drohender Nachteile notwendigen Aufwendungen des Geschädigten zu dem zu ersetzenden Schaden (§ 249 BGB).

Anmerkung:

Ein Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer die durch das Tätigwerden einer spezialisierten Anwaltskanzlei entstandenen notwendigen Kosten ersetzt verlangen, wenn er die Anwaltskanzlei anlässlich eines konkreten Verdachts einer erheblichen Verfehlung des Arbeitnehmers mit Ermittlungen gegen diesen beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer schwerwiegenden vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. [i]Olbertz, NWB 21/2018 S. 1547Die Grenze der Ersatzpflicht richte sich nach dem, was ein wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falls zur Beseitigung der Störung ode...

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