Online-Nachricht - Mittwoch, 12.05.2021

Corona | Betrügerische Erlangung von Corona-Soforthilfen (BGH)

Das LG Stade hat den Angeklagten wegen Subventionsbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig ().

Sachverhalt: Nach den landgerichtlichen Feststellungen beantragte der vielfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Frühjahr 2020 in sieben Fällen in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) sog. Corona-Soforthilfen für tatsächlich nicht existierende Kleingewerbe und erlangte auf diese Weise insgesamt 50.000 €. In drei Fällen nutzte er hierfür fremde Personendaten. Der Angeklagte täuschte dabei über subventionserhebliche Tatsachen, die in den jeweiligen Antragsformularen in der gebotenen Klarheit als solche bezeichnet waren.

Die Revision des Angeklagten wurde vom BGH abgelehnt.

Hinweis

Diese Entscheidung liegt am BGH noch nicht gedruckt vor. Sobald sie gedruckt vorliegen wird, werden Sie sie an dieser Stelle finden.

Quelle: BGH Pressemitteilung v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-78450