Mario Tutas, Olaf Ahrenhold, Sönke Arendt, Mentor Grapci, Anika Hildebrand, Ingo Kruse, Christian Lange, Michael Schick, Marcel Schütt, Sabine Schütt

Praxishandbuch für Steuerfachangestellte 2.0

Praxishilfe für den Berufsalltag

3. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78873-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65963-8

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch für Steuerfachangestellte 2.0 (3. Auflage)

C. Vertiefende Inhalte

I. Finanzbuchhaltung

1. Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung
1.1 Wer muss Bücher führen?

Die Buchführung bildet die Grundlage u. a. für viele an das Finanzamt abzuführende Steuerarten (z. B. Lohnsteuer der Arbeitnehmer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer). Aus diesem Grund werden an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung strenge Anforderungen gestellt. Grundsätzlich sind nur Kaufleute nach § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen.

In § 238 Abs. 1 HGB heißt es: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“ Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB, „wer ein Handelsgewerbe betreibt“. § 1 Abs. 2 HBG besagt, „Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“.

Somit ist handelsrechtlich jeder gewerbliche Unternehmer buchführungspflichtig, dessen Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister.

Die steuerrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus §...

Praxishandbuch für Steuerfachangestellte 2.0

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