Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 4 vom Seite 23

EuGH: Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Prof. Dr. Klaus Olbertz

Rufdienst ist in vielen Betrieben und Berufsfeldern weit verbreitet. Immer wieder stellt sich hierbei in der Praxis die Frage, wie der jeweilige Rufdienst arbeitszeit- und vergütungsrechtlich zu behandeln ist. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob es sich bei dem geleisteten Rufdienst um Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft handelt (zu Details siehe ).

Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Abgrenzung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arbeitsvertragsparteien den Rufdienst als Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft benennen. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Umstände der Durchführung des Rufdienstes, wie zwei neue Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verdeutlichen.

I. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

1. Begrifflichkeiten

Bereitschaftsdienst leistet ein Arbeitnehmer, der sich für Zwecke des Betriebs an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, damit er im Bedarfsfall seine volle Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen kann ().

Rufberei...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
Online-Dokument

EuGH: Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen