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EuGH  - C-718/20 P Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: AEUV Art 256 Abs 2, EUV 2016/1036 Art 20 Abs 2, EUV 2016/1036 Art 20 Abs 4, EUV 2016/1036 Art 2, EUV 2018/330, AEUV Art 263

Rechtsfrage

Es wird beantragt,

- das angefochtene Urteil in vollem Umfang aufzuheben,

- den von der Rechtsmittelführerin in ihrer Klage vor dem Gericht gestellten Anträgen gemäß Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs stattzugeben und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/330 der Kommission für nichtig zu erklären, soweit sie die Rechtsmittelführerin betrifft,

- der anderen Partei des Verfahrens die Kosten der Rechtsmittelführerin für das Rechtsmittelverfahren und für das Verfahren vor dem Gericht in der Rechtssache T-307/18 aufzuerlegen.

Hilfsweise beantragt die Rechtsmittelführerin,

- die Sache zur Entscheidung über ihre Anträge an das Gericht zurückzuverweisen, soweit es der Verfahrensstand erlaubt, und

- die Kostenentscheidung vorzubehalten.

(Gerügt werden Rechtsfehler und Verfälschung der Tatsachen seitens des EuG, diverse Rechtsverstöße in Bezug auf die Verordnung (EU) 2016/1036 (Grundverordnung) sowie Fehler bei der Ermittlung des Normalwertes der SSSPT und der Auswirkungen der Preisunterbietung bei den SSSPT.)

China; Nichtigkeitsklage; Rechtsmittel; Stahl

Fundstelle(n):
CAAAH-78131

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-718/20 P - anhängig seit 29.05.2021

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