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EuGH  - C-706/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AEUV Art 267, KN Pos 6212 UPos 1090 KN Pos 9021 UPos 1010, KN Kap 90 Anm 2 Buchst b, EUV 952/2013 Art 57, EUV Art 4 Abs 3

Rechtsfrage

1. Beziehen sich die Wörter "them", "they" und "their" in Rn. 53 (der englischen Fassung) des Urteils (C-677/18, Amoena, Urteil vom , ECLI:EU:C:2019:1142) auf die Büstenhalter oder auf die Brustprothesen?

2. Legt der zweite Satz von Rn. 53 ein anderes Kriterium nahe als das nach Rn. 51 des Urteils Amoena, und zwar - abgeleitet aus der HS-Erläuterung zu Position 8473 -, dass Büstenhalter (das potenzielle Zubehör) Brustprothesen ermöglichen müssen, eine andere Funktion als diejenige zu erfüllen, zu der "they" (vermutlich die Brustprothesen) bestimmt sind, oder ist dort nur beabsichtigt, das Kriterium nach Rn. 51 anzuwenden, wonach Büstenhalter eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion von Brustprothesen stehende Arbeit ausführen müssen?

Auslegung; Büstenhalter; Einreihung; Funktion; Großbritannien; Kombinierte Nomenklatur; Zoll; Zolltarif; Zubehör; Zuordnung; Zweck

Fundstelle(n):
LAAAH-78128

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-706/20 - erledigt.

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