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StuB Nr. 9 vom Seite 373

Horizontalstudie des DRSC zur Praxis der nichtfinanziellen Berichterstattung

Empirische Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für die Überarbeitung der CSR-Richtlinie

Prof. Dr. Christian Fink

Am veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf seiner Website den Abschlussbericht des Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC), in dem dieses zum einen die Ergebnisse seiner vom BMJV in Auftrag gegebenen Horizontalstudie zur Anwendungspraxis der nichtfinanziellen Berichterstattung gem. dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) darstellt, zum anderen aber auch Handlungsempfehlungen für die anstehende Überarbeitung der CSR-Richtlinie 2014/95/EU unterbreitet. Der vorliegende Beitrag ordnet die Studie in die aktuellen Entwicklungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene ein und stellt die wesentlichen Untersuchungsergebnisse sowie die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen des DRSC überblicksartig dar.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145

Kernaussagen
  • Um die Frage eines Reformbedarfs der EU-Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung fundiert beantworten und die Entwicklungen auf europäischer Ebene aktiv mitgestalten zu können, hat das BMJV im März 2020 das DRSC mit einer umfangreichen Untersuchung der Anwendungspraxis der nichtfinanziellen Berichterstattung in Deutschland beauftragt.

  • Die Ergebnisse der seitens des DRSC durchgeführten Horizontalstudie zeigen an verschiedenen Stellen Verbesserungs- wie auch Vereinheitlichungsmöglichkeiten, die durch entsprechende Richtlinienanpassungen zur Optimierung der aktuellen Praxis der nichtfinanziellen Berichterstattung vorgenommen werden können.

  • Die aktuellen Entwicklungen deuten bereits eine weitere Verschärfung der Berichtspflichten an.

I. Einleitung

[i]Lanfermann/Scheid, DRSC-Studie zur nichtfinanziellen Berichterstattung in Deutschland, PiR 3/2021 S. 75, NWB AAAAH-72871 Fink/Bäuscher, Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in der nichtfinanziellen Berichterstattung der DAX- und MDAX-Unternehmen – Eine empirische Analyse, StuB 7/2021 S. 289, NWB EAAAH-74938 Bereits seit einigen Jahren werden eine nachhaltige Unternehmensführung sowie damit einhergehend eine dezidierte Umwelt- und Sozialberichterstattung sowohl zivilgesellschaftlich als auch in der unternehmerischen Anwendungspraxis verstärkt diskutiert. Auf europäischer Ebene fußen die regulatorischen Anforderungen an eine nichtfinanzielle Berichterstattung u. a. auf der Mitteilung der EU-Kommission zu Binnenmarktakten vom , in deren Zuge die Kommission einen branchenübergreifenden Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Transparenz der Sozial- und Umweltberichterstattung der Unternehmen feststellte. In der Folge erkannte das EU-Parlament in seinen Entschließungen zur sozialen Verantwortung der Unternehmen vom die Bedeutung der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen an, um damit Gefahren für die Nachhaltigkeit aufzuzeigen und das Vertrauen von Investoren und Verbrauchern in die Unternehmen zu stärken, gleichzeitig aber auch langfristige Rentabilität mit sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz zu verbinden. Auf dieser Grundlage wurde am die CSR-Richtlinie 2014/95/EU verabschiedet, die am in Kraft trat. Danach haben bestimmte große Unternehmen und Gruppen u. a. eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung in ihren (Konzern-)Lagebericht aufzunehmen. Gemäß Art. 4 Abs. 1 der CSR-Richtlinie wurden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, die Richtlinienvorgaben bis zum in nationales Recht umzusetzen. S. 374

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