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Gesetzentwurf zur Modernisierung der Körperschaftsteuer
Viel Stoff für ein Wahljahr!
Derzeit wird die politische Diskussion stark von der „Corona-Krise“ und ihren Folgen bestimmt. Diese sind zwischenzeitlich bereits mit zwei „Corona-Steuerhilfegesetzen“ im Jahr 2020 und einem weiteren „Dritten Corona-Steuerhilfegesetz“ im Jahr 2021 steuerlich gewürdigt worden. Mit Blick auf die im September anstehende Bundestagswahl würde man ansonsten eher die für ein Wahljahr typische „Ruhe“ erwarten. Aber weit gefehlt! Mit ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ hat die Bundesregierung Mitte März eine gesetzliche Veränderung des Ertragsteuerrechts in den Raum gestellt, die sehr weitreichend sein könnte – und auch alle Kandidaten für das StB-Examen jedenfalls in der mündlichen Prüfung beschäftigen dürfte. Statt einer „Knieoperation“ setzt der Gesetzgeber damit zur „Operation am offenen Herzen“ an. Auch Ausdrücke wie „Erdbeben“ oder „Paukenschlag“ sind hier durchaus keine Übertreibung.
Denn Kernpunkt des Gesetzesentwurfs ist eine Option für „Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften“. Diese können sich nach dem Entwurf eines neuen § 1a KStG auf einen Antrag hin steuerlich „wie eine Kapitalgesellschaft“ behandeln lassen. Auch auf Ebene der Gese...