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Entwurf des novellierten Umsatzsteueranwendungserlasses zu § 25 UStG

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl 2019 I S. 2451) wurde § 25 UStG wie folgt geändert.

  • Anwendung der Sonderregelung auch für den B2B-Bereich (mit Wirkung ab dem ),

  • Aufhebung der Gesamtmargenbildung (mit Wirkung ab dem ).

Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Änderungen zum Anlass genommen, den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) umfänglich zu überarbeiten. Die novellierte Fassung des UStAE zu § 25 UStG wurde den Verbänden und interessierten Kreisen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt.

Entwurf des novellierten Umsatzsteueranwendungserlasses zu § 25 UStG; Stand:

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Fundstelle(n):
EAAAH-76691