Entwurf des novellierten Umsatzsteueranwendungserlasses zu § 25 UStG
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl 2019 I S. 2451) wurde § 25 UStG wie folgt geändert.
Anwendung der Sonderregelung auch für den B2B-Bereich (mit Wirkung ab dem ),
Aufhebung der Gesamtmargenbildung (mit Wirkung ab dem ).
Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Änderungen zum Anlass genommen, den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) umfänglich zu überarbeiten. Die novellierte Fassung des UStAE zu § 25 UStG wurde den Verbänden und interessierten Kreisen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt.
Entwurf des novellierten Umsatzsteueranwendungserlasses zu § 25 UStG; Stand:
BMF v. - -
Fundstelle(n):
EAAAH-76691