Online-Nachricht - Mittwoch, 21.04.2021

Corona | Unternehmen müssen Tests anbieten (Bundesregierung)

Arbeitgeber sind seit dem verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die entsprechend geänderte Arbeitsschutzverordnung ist am in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam. In den kommenden Tagen wird die Testpflicht darüber hinaus auf zwei Tests ausgeweitet (s. hierzu den Aktualisierungshinweis am Ende der Nachricht).

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

Mit einer Änderung der Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber nun verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.

Die Art der Tests ist egal - es können Schnell- oder Selbsttests sein. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen.

Darüber hinaus bleiben die bisher geltenden Maßnahmen weiter bestehen:

  • Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen,

  • Homeoffice, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen,

  • Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen,

  • das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt und

  • die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.

Mit der Änderung wird die Arbeitsschutzverordnung bis zum verlängert. Das Bundeskabinett hatte die Zweite Verordnung zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung in der vergangenen Woche zur Kenntnis genommen. Sie ist nun, fünf Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten.

Hinweis:

Einen Überblick über die wichtigsten Regeln und Empfehlungen für Beschäftigte hat die Bundesregierung auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Nachricht aktualisiert am , 14:30 Uhr: Die Bundesregierung hat die Corona-Arbeitsschutzordnung noch einmal erweitert. Danach müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, künftig mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Die erweiterte Verordnung tritt in den kommenden Tagen mit der Verkündung im BGBl in Kraft. Sie ist bis zum befristet.

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-76676