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Anwendbares Recht – Sachverhalte mit Berührungspunkten zu anderen Mitgliedstaaten und gleichzeitig zu Abkommensstaaten
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Themen: | Europa/Internationales |
Staaten: | EU-/EWR-Staaten, die Schweiz und Abkommensstaaten |
Kurzbeschreibung: Hat eine Erwerbstätigkeit einen Bezug sowohl zum europäischen Gemeinschaftsrecht, als auch zu einem oder mehreren bilateralen Sozialversicherungsabkommen, ist zunächst zu ermitteln, welcher Mitgliedstaat für den Teil der Erwerbstätigkeit zuständig ist, der ausschließlich Berührungspunkte zum Gemeinschaftsrecht aufweist. Soweit danach deutsches Recht anwendbar ist, ist anschließend zu prüfen, ob dies auch auf den Teil der Erwerbstätigkeit zutrifft, der Berührungspunkte zu einem oder mehreren Abkommensstaaten aufweist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die immer weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft macht es unter anderem erforderlich, Beschäftigte sehr flexibel – zum Teil weltweit – einzusetzen. Dies stellt für die Unternehmen und deren Beschäftigte auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vielfach eine große Herausforderung dar. Soweit die Beschäftigung Berührungspunkte zu einem oder mehreren Mitgliedstaaten sowie einem oder mehreren Abkommensstaaten aufweist, stellt sich die Frage, wie das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Aus unserer Sicht ist in einem solchen...