Online-Nachricht - Montag, 19.04.2021

Corona | Unterstützung für Kalender- und Reiseverlage (Bundesregierung)

Kalender- und Reiseverlage, die Corona-bedingt stark von Umsatzeinbußen betroffen sind, können ab sofort Sonderabschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ermöglicht wird das durch eine Anpassung der Überbrückungshilfe III. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.

Hintergrund: Die Corona-Pandemie trifft Reise- und Kalender-Verlage besonders hart. Aufgrund eingeschränkter Reisemöglichkeiten ging der Bundesregierung zufolge der Umsatz bei der Reiseliteratur im Jahr 2020 um ca. 55 Prozent, 2021 sogar um bisher 80 Prozent zurück. Auch die Schließung der Buchhandlungen in vielen Bundesländern wirkt sich auf diese Verlage besonders aus, da sie im Weihnachtsgeschäft bis zu einem Drittel ihres Jahresumsatzes erwirtschaften.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Betroffene Verlage können Wertverluste für Produkte erstattet bekommen, die Corona-bedingt nicht verkauft werden konnten und auch zukünftig nicht mehr verkäuflich sind, wie etwa jahresgebundene Kalender, veraltete Reiseführer oder spezifische Merchandise-Artikel abgesagter Veranstaltungen.

  • Mit der Anpassung der Überbrückungshilfe III wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom umgesetzt, die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler zu erweitern. Der Beschluss sieht ergänzende Hilfen für Unternehmen vor, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind.

Hinweis:

Weitere Informationen zu den Erweiterungen der Überbrückungshilfe III erhalten Sie auf der Homepage des BMWi, Antworten auf häufig gestellte Fragen sind dort ebenfalls veröffentlicht.

Eine Übersicht der Unterstützungsmaßnahmen für Künstlerinnen, Künstler und Kreative finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-76390