Bernd Junge

Lehrbuch Umwandlungssteuerrecht

5. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61905-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58505-0

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Lehrbuch Umwandlungssteuerrecht (5. Auflage)

Kapitel 6: Einbringung in eine Personengesellschaft, § 24 UmwStG

6.1. Grundkonzeption des § 24 UmwStG

6.1.1 Einbringung als Betriebsveräußerung

1041Bei der Einbringung i. S. d. § 24 UmwStG handelt es sich dem Grunde nach um eine Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bzw. um die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

1042Zum besseren Verständnis der Grundstruktur des § 24 UmwStG wird zunächst angenommen, dass der Einbringende alle wesentlichen Grundlagen seines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft (§§ 718, 719 BGB) überträgt. Es findet also ein Rechtsträgerwechsel statt. Die Eigentumsrechte an allen zum Betriebsvermögen des zu übertragenden Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gehörenden Wirtschaftsgütern – zumindest an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen – gehen auf die Personengesellschaft über. Der Einbringende kann allein nicht mehr über diese Vermögensgegenstände verfügen. Diese nunmehr zum Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehörenden Vermögensgegenstände sind unteilbar (§ 719 BGB). Der einzelne Gesellschafter – und so auch der Einbringende – kann keine Teilung verlangen und somit auch über seine Miteigentumsanteile nicht verfüge...

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