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LAG Hamm 12.02.2021 1 Sa 1220/20, NWB 15/2021 S. 1024

Arbeitsverhältnis | Mobbing oder sozialadäquates Verhalten der Arbeitgeberin

Dem Arbeitnehmer stehen Ansprüche auf Zahlung einer billigen Entschädigung in Geld unter dem Gesichtspunkt „Mobbing“ nicht zu, sofern sich weder die der Arbeitgeberin vorgeworfenen Verhaltensweisen – jede für sich gesehen – als inadäquat darstellen noch eine Gesamtschau aller einzubeziehenden Verhaltensweisen den Schluss darauf zulassen, sie bewirkten aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung eine Beeinträchtigung der Rechtsgüter des Arbeitnehmers.

Anmerkung:

Aufgrund einer objektiven Betrachtungsweise, die das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers ausblendet, ist festzustellen, ob das beklagte Verhalten der Arbeitgeberin rechtsfolgenlos bleibt, weil es sozial- und rechtsadäquat ist. Die Arbeitgeberin überschreitet die Grenze zum rechtswidrigen/sozialina...

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