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Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur Anwendung der §§ 138d ff. AO bzgl. der Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (/IV B 1 - S 1317/19/10058 :011, NWB HAAAH-75157).
Hintergrund: Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 vom , Anl. L 139 vom S.1, zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt.
Das BMF Schreiben enthält u. a.: