Markus Stier, Sabine Schütt

Praxishandbuch für Lohnabrechnungen

4. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00883-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67194-4

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Praxishandbuch für Lohnabrechnungen (4. Auflage)

II. Sozialversicherung

Unser Sozialversicherungssystem baut auf dem Solidaritätsprinzip auf. Der Grundsatz „Einer für alle und alle für einen“ gibt am besten den Gedanken wieder, der hinter dem System steht. Die Gemeinschaft zahlt solidarisch in die Sozialversicherungssysteme ein. Ein Anspruch auf Leistung ergibt sich individuell, wobei alle die gleichen Leistungen erhalten. Die Aufgabe der Sozialversicherung hat der Staat an bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen. Die Anstalten, d. h. die sog. Versicherungsträger, arbeiten nach dem System der Selbstverwaltung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sozialversicherung unterliegen dem Staat.

Im Sozialversicherungsrecht galt in der Vergangenheit für die Beitragserhebung sowohl für laufende Bezüge als auch für einmalige Zuwendungen (Einmalbezüge) einheitlich das Entstehungsprinzip. § 22 Abs. 1 SGB IV besagt, dass Beiträge dann fällig werden, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Arbeitsentgelt entstanden ist.

Diese Regelung hat zur Konsequenz, dass Beiträge bereits dann anfallen, wenn der Arbeitslohn geschuldet wird. Auf die tatsächliche Auszahlung kommt es nicht an.

Derartig unterschiedliche Regelungen des Steuer- und Sozialversi...

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