Holger Philipps

Handbuch zum Vergütungsbericht

1. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01781-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67871-4

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Handbuch zum Vergütungsbericht (1. Auflage)

5. Prüfung des Vergütungsberichts (§ 162 Abs. 3 AktG)

5.1 Grundlagen und Zweck der Regelungen

Für die Prüfung des Vergütungsberichts der börsennotierten Gesellschaft werden in § 162 Abs. 3 AktG Vorgaben zur Person des Prüfers, zu Gegenstand und Umfang der Prüfung, zur Berichterstattung über die Prüfung und ihre Verwendung sowie über die Haftung des Prüfers wie folgt normiert:


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§ 162 Abs. 3
(3) Der Vergütungsbericht ist durch den Abschlussprüfer zu prüfen. Er hat zu prüfen, ob die Angaben nach den Absätzen 1 und 2 gemacht wurden. Er hat einen Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts zu erstellen. Dieser ist dem Vergütungsbericht beizufügen. § 323 des Handelsgesetzbuchs gilt entsprechend.

Die Vorschrift wurde durch das ARUG II neu in das AktG eingefügt. Sie basiert auf Art. 9 b Abs. 5 Unterabs. 1 Satz 2 der 2. ARRL. Darin werden die Prüfungspflicht, die Person des Prüfers und der Prüfungsumfang vorgegeben. Das hat der deutsche Gesetzgeber inhaltlich identisch gewollt, aber mit abweichendem Wortlaut in § 162 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG umgesetzt.

Den Regelungen in den Sätzen 3 bis 5 des § 162 Abs. 3 AktG liegen keine Vorgaben der 2. ARRL zugrunde.

Sachgerechter Weise schreibt der Gesetzgeber eine Prüfung des Vergütungsberichts vor. Weil der Vergütungsbericht nun aber nicht mehr wie bisher über die A...

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