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NWB 12/2021 S. 823

Corona | Weitere Erleichterungen bei Corona-Neustarthilfe

Das Verfahren zur Beantragung von Neustarthilfe ist weiter erleichtert und die FAQ Neustarthilfe angepasst worden. Nun können auch Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter Anträge stellen, wenn sie den überwiegenden Teil der Summe der Einkünfte (mindestens 51 %) aus näher beschriebenen Tätigkeiten (vgl. FAQ 2.2, 2.4) erzielen und der Gesellschafter 100 % der Geschäftsanteile an der Ein-Personen-Gesellschaft hält und mindestens 20 Stunden pro Woche von dieser beschäftigt wird. Bei der Geltendmachung freiberuflicher/gewerblicher Einkünfte als Soloselbständiger kann jetzt auch ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen. Werden Umsätze aus Personengesellschaften oder von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften geltend gemacht, muss ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen.

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