Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 06 | Steuerbefreiung: Übungsleiterfreibetrag bzw. Ehrenamtspauschale für Helfer in Impfzentren

Nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern haben Freiwillige in Impfzentren, die direkt an der Impfung beteiligt sind – also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst – Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag von maximal 2.400 € in 2020 bzw. 3.000 € in 2021. Wer sich in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren engagiert, profitiert von der Ehrenamtspauschale von maximal 720 € in 2020 bzw. 840 € in 2021. Diese Regelung gilt nur für Einkünfte in 2020 und 2021.

Eine gute Nachricht gibt es für die freiwilligen Helfer in Impfzentren. Sie profitieren von dem Übungsleiterfreibetrag oder von der Ehrenamtspauschale und dürfen sich somit über eine steuerliche Entlastung freuen. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung zwischen dem Bund und den Finanzministerien der Länder . Diese Regelung gilt für Einkünfte in den Jahren 2020 und 2021.

Freiwillige, die direkt an der Impfung beteiligt sind – also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst – haben Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag. Dieser lag 2020 bei 2.400 € und ist bekanntlich ab 2021 auf 3.000 € jährlich erhöht worden. Bis zu dieser Höhe können also Einkünfte für eine freiwillige T...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil