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Steuern mobil Nr. 4 vom 01.04.2021

Track 19 | Arbeitslohn: Jobticket kann trotz Gehaltsumwandlung nicht zu versteuern sein

Es liegt nach einem erfreulichen Urteil des FG Hessen kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vor, wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern im Rahmen eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts ein verbilligtes Jobticket für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gegen Erstattung der eigenen Kosten anbietet, weil am Arbeitsort nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Das Jobticket stelle keine Prämie oder Belohnung für die Arbeitsleistung dar.

Wie wichtig es ist, schwebende Prozesse zu verfolgen, hat jüngst der Jahresbericht 2020 des Bundesfinanzhofs einmal mehr deutlich gemacht. Die Erfolgsquote für die klagenden Bürger und Unternehmen ist demnach weiter angestiegen. Sie lag in den Revisionsverfahren bei 44 % nach 40 % im Vorjahr und bei den Nichtzulassungsbeschwerden immerhin bei 19 % im Vergleich zu 17 % im Vorjahr.

Bezogen auf alle Verfahren wurden 23 % der Fälle zugunsten der Kläger entschieden. In 2019 waren es noch 20 % gewesen. Und diese Quote war ja schon überraschend hoch.

Lassen Sie uns heute in unserer Rubrik „Anhängige Verfahren” mit einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des Hessischen FG anfangen. Es geht um die Überlassu...

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